Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 8 U 208/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5972
OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 8 U 208/13 (https://dejure.org/2015,5972)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2015 - 8 U 208/13 (https://dejure.org/2015,5972)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2015 - 8 U 208/13 (https://dejure.org/2015,5972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 305c BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 38 ZPO
    Mietkauf- und Leasingvertrag: Geltungserhaltende Reduktion einer formularmäßig vereinbarten Gerichtsstandsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; ZPO § 38
    Gerichtliche Überprüfung einer Gerichtsstandsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahl zwischen mehreren Gerichtsorten: Eigenständige Inhaltskontrolle!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsklausel mit Wahlmöglichkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wahl zwischen mehreren Gerichtsorten: Trennbare Regelung, eigenständige Inhaltskontrolle! (IBR 2015, 329)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97

    Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 8 U 208/13
    Lässt sich eine Formularklausel jedoch nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen, so ist die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils nach der gleichfalls ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtlich unbedenklich (vgl. etwa BGH NJW 1998, 2284, 2286).

    Er hat ferner entschieden, dass eine Klausel des Kfz-Leasinggebers, die dem Leasingnehmer die "Gefahr für Beschädigung, Untergang, Zerstörung oder Abhandenkommen des Fahrzeugs" zuweist, jeweils der getrennten Wirksamkeitsprüfung unterliegende Regelungsteile beinhaltet (BGH NJW 1998, 2284).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 8 U 208/13
    Demgemäß hat der BGH etwa entschieden, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Pflicht des Mieters zur Tragung von Nebenkosten gemäß einem Fallgruppenkatalog selbstständige Regelungsteile enthält, die Gegenstand gesonderter Wirksamkeitsprüfungen sind (vgl. BGH NJW-RR 2006, 84).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.1996 - 10 U 249/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 8 U 208/13
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Sitzes des Verwenders benachteiligt den kaufmännischen Vertragspartner regelmäßig nicht unangemessen (herrschende Meinung, vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW 1996, 2041).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Enthält der von der Unwirksamkeit nicht unmittelbar betroffene Teil einen eigenständigen Sinngehalt, so stellt es keinen Verstoß gegen das Verbot einer die Geltung erhaltenden Reduktion dar, diesem Teil die Wirksamkeit zu belassen und nur den abtrennbaren, unwirksamen aus dem Vertrag zu verbannen (s. BGHZ 194, 208, bei juris Rz. 34; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2015 - 8 U 208/13, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2015 - 2 U 80/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer Klausel über die

    Der Kläger hatte im ersten Rechtszug von der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Allgemeine Geschäftsbedingung nicht im Ganzen anzugreifen (s. dazu BGHZ 194, 208, bei juris Rz. 34; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2015 - 8 U 208/13, bei juris, m.w.N.), sondern nur einen Teil derselben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht